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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
made by: A.S.T. Computertechnik GmbH
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Auf dieser Seite können Sie die AGBs unserer Firma einsehen
1. Geltungsbereich

Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht nochmals bei oder nach
Vertragsabschluss ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sowie deren Änderung und Ergänzung werden erst durch
unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.

2.2 Angebote, Kostenvorschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und
Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werde. Wir behalten an ihnen
Urheberrecht und Eigentum.

2.3 Zur Bestimmung unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung ausschlaggebend. Angaben wie
Maße, Gewichte, Qualität, Abbildung, Farben, Warenmuster, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen
usw. in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch
bestmöglich ermittelt und für uns unverbindlich, das gleiche gilt für Angaben unserer Vorlieferanten.

2.4 Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche
Verschlechterung eintritt, durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet sein könnte, sind wir berechtigt,
unsere Leistung, sofern der Besteller Sicherheit nicht leistet, von einem sofortigen Ausgleich aller Forderungen
abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager/Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich und der am Liefertag
geltenden Mehrwertsteuer.

3.2 Preis- und Kostenerhöhung, Änderungen von Vorfrachten, Zöllen, Steuern, Abgaben usw. zwischen
Auftragsbestätigung und Lieferung berechtigen zu einer Preiserhöhung.

4. Lieferung

4.1 Lieferfristen und -termine werden von uns unverbindlich bestätigt. Schadenersatzansprüche wegen
Nichteinhaltung von Lieferfristen sind ausgeschlossen.

4.2 Wird der von uns unverbindlich bestätigte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten, sind beide
Vertragspartner nur berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn
innerhalb der unverbindlichen bestätigten Lieferzeit die Anzeige der Lieferbereitschaft oder des Versandes
erfolgt und ohne unser Verschulden die Absendung unmöglich ist.

4.3 Teillieferungen sind zulässig und berechtigen zur gesonderten Rechnungsstellung.

5. Versand

5.1 Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers, wobei uns die Versandart und Versandweg überlassen
bleiben. Eine notwendige Verpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.2 Jede Lieferung - auch die frachtfreie - erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Der Gefahrübergang beginnt mit
der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur, spätestens mit dem Verlassen des Lagers/Werk.

5.3 Versicherungen gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch werden von uns nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Bestellers für seine Rechnung und auf seinen Namen abgeschlossen. Etwaige
Transportschäden sind unmittelbar zwischen dem Besteller und der Versicherung zu regulieren.

6. Gewährleistung

6.1 Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Mängel, die bei sorgfältiger
Untersuchung erkennbar sind, verpflichten uns nur, wenn sie binnen einer Woche nach Empfang der Ware
schriftlich gerügt werden. Bei versteckten Mängel beginnt die Rügfrist mit der Entdeckung und endet
spätestens mit dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

6.2 Die vorstehende Regelung gilt für Beanstandungen von Gewicht und Stückzahl entsprechend.

6.3 Galvanisierte Teile können im Schwimmbadwasser durch die zugesetzten Chemikalien oder bei bestimmten,
vor allem neutralisierten Wasser schwarz werden oder die galvanisierte Schicht abplatzen, diese
Erscheinungen stellen keinen Mängel dar, wir leisten insoweit keinen Ersatz.

6.4 Mängel, für die wir Gewähr zu leisten haben, verpflichten uns, nur die mangelhaften Teile nachzubessern
oder nach unserer Wahl neu zu liefern; die mangelhaften Teile sind uns auf Verlangen zur Verfügung zu
stellen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung binnen angemessener Frist kann der Besteller
Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6.5 Die Beanstandung von Teilleistungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung.
Eigenmächtige Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller
Gewährleistungsansprüche zur Folge.

6.6 Die von uns gelieferten und/oder montierten Anlagen sind bei der probeweisen Inbetriebnahme
abzunehmen. Unterbleibt die Abnahme, so gelten unsere Leistungen als ordnungsgemäß ausgeführt.

7. Allgemeine Haftungsbeschränkung

Sofern wir ungeachtet unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zum Schadenersatz verpflichtet
sind, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

7.1 Beratungen und Auskünfte, z.B. über Ersatz, Verarbeitung und Anwendung der Waren, erfolgen nach
bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung.

8. Zahlungen

8.1 Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Sofern im Einzelfall Skonto eingeräumt
wird, ist ein Skontoabzug nur dann berechtigt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Bestellers uns
gegenüber aus anderen Liefergeschäften erfüllt sind.

8.2 Schecks werden nur zahlungshalber vorbehaltlich ihrer Kontierungsmöglichkeit angenommen, dadurch
entstehen Kosten und Spesen trägt der Besteller. Wechsel werden nicht angenommen.

8.3 Werden Zahlungen gestundet oder Gerät der Besteller in Verzug, berechnen wir Zinsen in Höhe von
mindestens 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Im Falle des Verzuges des
Bestellers werden über dies sämtliche Zahlungsansprüche gegen ihn sofort fällig.

8.4 Forderungen des Bestellers gegen uns können nicht abgetreten werden. Dem Besteller steht ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen,
sofern die Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.5 Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 In allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns bis zum Ausgleich aller uns gegen den Besteller
zustehenden Forderungen das Eigentum vor. Im Falle der Be- oder Verarbeitung durch den Besteller ist sein
Eigentumserwerb ausgeschlossen; der Besteller verarbeitet und erwirbt das Eigentum für uns. Bei
Zusammentreffen mit Eigentumsvorbehalten anderer Lieferanten erwerben wir gemeinschaftliches Eigentum mit
diesen.

9.2 Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und
unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Abnehmern ebenfalls ein Eigentumsvorbehalt gem. Ziff. 9.1
vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und
Sicherungsüberprüfungen, ist der Besteller nicht berechtigt.

9.3 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer
Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab.
Der Besteller ist verpflichtet, uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Verfolgung
der Rechte des Bestellers gegenüber seinen Abnehmern erforderlich sind.

9.4 Pfändungen oder Beschlagnahmen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus
entstehende Investitionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

9.5 Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind
wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der
Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.
Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, behalten wir uns vor.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort, von dem die Ware versendet wird. Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen des Bestellers ist Waltrop. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Urkunden- und
Scheckprozesse, ist Recklinghausen. Für alle Rechtsbeziehungen gilt unter Ausschluss ausländischer Rechte
deutsches Recht.