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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen |
made by: A.S.T. Computertechnik GmbH |
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Auf dieser Seite können Sie die AGBs unserer Firma einsehen |
1. Geltungsbereich Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht nochmals bei oder nach Vertragsabschluss ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. |
2. Angebot und Vertragsabschluss 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sowie deren Änderung und Ergänzung werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. 2.2 Angebote, Kostenvorschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werde. Wir behalten an ihnen Urheberrecht und Eigentum. 2.3 Zur Bestimmung unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung ausschlaggebend. Angaben wie Maße, Gewichte, Qualität, Abbildung, Farben, Warenmuster, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen usw. in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt und für uns unverbindlich, das gleiche gilt für Angaben unserer Vorlieferanten. 2.4 Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet sein könnte, sind wir berechtigt, unsere Leistung, sofern der Besteller Sicherheit nicht leistet, von einem sofortigen Ausgleich aller Forderungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. 3. Preise 3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager/Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich und der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer. 3.2 Preis- und Kostenerhöhung, Änderungen von Vorfrachten, Zöllen, Steuern, Abgaben usw. zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung berechtigen zu einer Preiserhöhung. 4. Lieferung 4.1 Lieferfristen und -termine werden von uns unverbindlich bestätigt. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferfristen sind ausgeschlossen. 4.2 Wird der von uns unverbindlich bestätigte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten, sind beide Vertragspartner nur berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn innerhalb der unverbindlichen bestätigten Lieferzeit die Anzeige der Lieferbereitschaft oder des Versandes erfolgt und ohne unser Verschulden die Absendung unmöglich ist. 4.3 Teillieferungen sind zulässig und berechtigen zur gesonderten Rechnungsstellung. 5. Versand 5.1 Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers, wobei uns die Versandart und Versandweg überlassen bleiben. Eine notwendige Verpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt. 5.2 Jede Lieferung - auch die frachtfreie - erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Der Gefahrübergang beginnt mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur, spätestens mit dem Verlassen des Lagers/Werk. 5.3 Versicherungen gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers für seine Rechnung und auf seinen Namen abgeschlossen. Etwaige Transportschäden sind unmittelbar zwischen dem Besteller und der Versicherung zu regulieren. 6. Gewährleistung 6.1 Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Mängel, die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar sind, verpflichten uns nur, wenn sie binnen einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Bei versteckten Mängel beginnt die Rügfrist mit der Entdeckung und endet spätestens mit dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. 6.2 Die vorstehende Regelung gilt für Beanstandungen von Gewicht und Stückzahl entsprechend. 6.3 Galvanisierte Teile können im Schwimmbadwasser durch die zugesetzten Chemikalien oder bei bestimmten, vor allem neutralisierten Wasser schwarz werden oder die galvanisierte Schicht abplatzen, diese Erscheinungen stellen keinen Mängel dar, wir leisten insoweit keinen Ersatz. 6.4 Mängel, für die wir Gewähr zu leisten haben, verpflichten uns, nur die mangelhaften Teile nachzubessern oder nach unserer Wahl neu zu liefern; die mangelhaften Teile sind uns auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung binnen angemessener Frist kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 6.5 Die Beanstandung von Teilleistungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung. Eigenmächtige Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche zur Folge. 6.6 Die von uns gelieferten und/oder montierten Anlagen sind bei der probeweisen Inbetriebnahme abzunehmen. Unterbleibt die Abnahme, so gelten unsere Leistungen als ordnungsgemäß ausgeführt. 7. Allgemeine Haftungsbeschränkung Sofern wir ungeachtet unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. 7.1 Beratungen und Auskünfte, z.B. über Ersatz, Verarbeitung und Anwendung der Waren, erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. 8. Zahlungen 8.1 Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Sofern im Einzelfall Skonto eingeräumt wird, ist ein Skontoabzug nur dann berechtigt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Bestellers uns gegenüber aus anderen Liefergeschäften erfüllt sind. 8.2 Schecks werden nur zahlungshalber vorbehaltlich ihrer Kontierungsmöglichkeit angenommen, dadurch entstehen Kosten und Spesen trägt der Besteller. Wechsel werden nicht angenommen. 8.3 Werden Zahlungen gestundet oder Gerät der Besteller in Verzug, berechnen wir Zinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Im Falle des Verzuges des Bestellers werden über dies sämtliche Zahlungsansprüche gegen ihn sofort fällig. 8.4 Forderungen des Bestellers gegen uns können nicht abgetreten werden. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8.5 Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt. 9. Eigentumsvorbehalt 9.1 In allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns bis zum Ausgleich aller uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen das Eigentum vor. Im Falle der Be- oder Verarbeitung durch den Besteller ist sein Eigentumserwerb ausgeschlossen; der Besteller verarbeitet und erwirbt das Eigentum für uns. Bei Zusammentreffen mit Eigentumsvorbehalten anderer Lieferanten erwerben wir gemeinschaftliches Eigentum mit diesen. 9.2 Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Abnehmern ebenfalls ein Eigentumsvorbehalt gem. Ziff. 9.1 vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsüberprüfungen, ist der Besteller nicht berechtigt. 9.3 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Verfolgung der Rechte des Bestellers gegenüber seinen Abnehmern erforderlich sind. 9.4 Pfändungen oder Beschlagnahmen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Investitionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. 9.5 Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, behalten wir uns vor. 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort, von dem die Ware versendet wird. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Bestellers ist Waltrop. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Urkunden- und Scheckprozesse, ist Recklinghausen. Für alle Rechtsbeziehungen gilt unter Ausschluss ausländischer Rechte deutsches Recht. |